Deniz polisinden Adalar çevresinde 'deniz taksi' denetimi

Das ukrainische Außenministerium erklärte, dass das Schiedsgericht im Verfahren gegen die Russische Föderation im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) seine Entscheidung getroffen hat.

In der Erklärung heißt es, dass das Asowsche Meer und die Straße von Kertsch kein sogenannter „russischer See“ eines einzelnen Staates seien, sondern nach internationalem Recht als Binnengewässer sowohl der Ukraine als auch Russlands definiert sind.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass Russland seine Verpflichtungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verletzt und seine internationalen Pflichten zum Schutz der Meeresumwelt nicht erfüllt habe.

Das ukrainische Außenministerium betonte, dass die Entscheidung die Gültigkeit des Völkerrechts bestätigt.

Deutsche Nachrichtenagentur Wp Aktuell

 

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