Deniz polisinden Adalar çevresinde 'deniz taksi' denetimi

Das griechische Außenministerium veröffentlichte eine Erklärung zu den beiden von der Türkei in der nordöstlichen Ägäis und im östlichen Mittelmeer ausgewiesenen „nationalen Meeresparks“.

In der Erklärung des Ministeriums wurde behauptet, dass sich die betreffenden Meeresparks über die türkischen Hoheitsgewässer hinaus auf Gebiete erstrecken, die Griechenland als seinen Festlandsockel bezeichnet. Dabei wurde argumentiert, dass dieses Vorgehen gegen das Völkerrecht verstoße.

In der Erklärung hieß es, dass kein Staat das Recht habe, außerhalb seines nationalen Hoheitsbereichs einseitig Meeresschutzgebiete auszuweisen. Die diesbezüglichen Schritte der Türkei würden keine rechtlichen Auswirkungen auf die Griechenland aus dem Völkerrecht zustehenden Rechte haben.

Das griechische Außenministerium erklärte, dass die einseitige Ausweisung nationaler Meeresparks durch die Türkei außerhalb ihres eigenen Zuständigkeitsbereichs keine vollendeten Tatsachen schaffen könne, und argumentierte, dass solche Schritte das Völkerrecht und die gutnachbarschaftlichen Beziehungen beeinträchtigten.

Deutsche Nachrichtenagentur Wp Aktuell

 

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