EU-Parlament billigt neue EU-Regeln zur Korruptionsbekämpfung
Brüssel, 27. März (Hibya) - Das Europäische Parlament hat eine neue Richtlinie angenommen, die erstmals einen EU-weiten strafrechtlichen Rahmen zur Verhinderung und Bestrafung von Korruption in den Mitgliedstaaten schafft.
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag neue Regeln zur Schaffung eines harmonisierten strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Korruption in der gesamten EU gebilligt. Die Richtlinie war im Dezember 2025 vorläufig zwischen Parlament und Rat vereinbart worden.
Die neuen Vorschriften vereinheitlichen die Definitionen von Straftaten wie Bestechung, Veruntreuung, Behinderung der Justiz, Einflussnahmehandel, Amtsmissbrauch, mit Korruption verbundene illegale Bereicherung, Verschleierung und Korruption im privaten Sektor und gleichen die Strafen an. Die Richtlinie wurde mit 581 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 42 Enthaltungen angenommen.
Die bestehenden Regeln werden modernisiert, indem rechtliche Definitionen harmonisiert und strukturierte Strafniveaus eingeführt werden, wodurch insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen Vollzugslücken geschlossen werden. EU-weite Höchststrafen werden festgelegt, während die Mitgliedstaaten strengere Vorschriften beibehalten können.
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen (OLAF, Europäische Staatsanwaltschaft, Europol und Eurojust) wird gestärkt. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten jährlich vergleichbare und maschinenlesbare Daten veröffentlichen.
Die Mitgliedstaaten müssen nationale Anti-Korruptionsstrategien verabschieden, Risikobewertungen durchführen und robuste Systeme für Interessenkonflikte, Transparenz der Parteienfinanzierung und Integritätsstandards einrichten. Zudem müssen ausreichend unabhängige Stellen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption tätig sein.
Die federführende Europaabgeordnete Raquel Garcia Hermida-van der Walle sagte: „Dieses Gesetz ist von historischer Bedeutung. Korruption hat dazu geführt, dass Journalisten zum Schweigen gebracht wurden, Bürger ihr Leben verloren und ihre Zukunft gestohlen wurde. Dieses Gesetz dient dem Schutz Europas und unseren Bürgern.“
Nach der formellen Annahme durch den Rat tritt die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit zur Umsetzung, mit Ausnahme von Risikobewertungen und nationalen Strategien, für die eine Frist von 36 Monaten gilt.
Deutsche Nachrichtenagentur Wp Aktuell